APOTHEKER RICHARD BRANDT, SCHAFFHAUSEN - Im Namen des Königs! Bestätigt durch reichsgerichtliches Urteil vom 25 September 1906. Die 4. Strafkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin hat unterm 10. Februar 1906 für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Vergehens gegen das Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens mit hundert Mark Geldstrafe bestraft, an deren Stelle im Nichteintreibungsfalle für je 10 Mark Geldstrafe ein Tag Gefängnis tritt. APOTHEKER RICHARD BRANDT, SCHAFFHAUSEN, Schweiz.